Sie sind auf Jobsuche - ein Vermittlungsgutschein hilft Ihnen dabei
Sie sind arbeitslos und suchen Arbeit in der Region?
Dann haben Sie hier bei uns die Möglichkeit dazu.
Wir als Ihr privater Arbeitsvermittler und Personaldienstleister helfen Ihnen gern bei der Jobsuche.
Wenn Sie in den Besitz eines Vermittlungsgutscheines sind, dann sind folgende Informationen für Sie
wichtig:
Ihre zuständige Agentur für Arbeit gewährt finanzielle Mittel, um die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern.
Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen und nach einer Arbeitslosigkeit von 2 Monaten innerhalb von 3 Monaten noch nicht vermittelt wurden.
Diese Reglung gilt auch für Beschäftigungen nach dem SGB. Darunter zählen Arbeitsbeschaffungs- und Struktur-anpassungsmaßnahmen.
Wenn Sie dagegen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen zwar auch ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie jedoch nicht.
Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils 3 Monaten und wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt.
Sollte der Vermittlungsgutschein leider abgelaufen sein, können Sie problemlos einen neuen bei Ihrer Agentur für Arbeit anfordern.
Wann und wie wird ein Vermittlungsgutschein einlöst?
Mit einem solchen Vermittlungsgutschein können Sie uns mit der Jobsuche beauftragen.
Bei Ihrer schriftlichen Bewerbung legen Sie einfach eine Kopie des Vermittlungsgutscheines bei. Das Original bleibt in Ihrem Besitz bis Sie ein Stellenangebot von uns annehmen und es zu einem sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnis kommt, indem Sie alle allgemeingültigen Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers haben.
Nach einer erfolgreichen Vermittlung zahlt die Agentur für Arbeit den Vermittlungsbetrag aus. Dies erfolgt in 2 Raten und richtet sich nach der Länge des Beschäftigungsverhältnisses.
Nutzen Sie also diese Chance!
Beantragen Sie noch heute Ihren Vermittlungsgutschein und bewerben Sie sich bei uns.